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LG Wiesbaden, 19.10.2015 - 2 KLs 3341 Js 35318/12 |
Zitiervorschläge
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - 2 KLs 3341 Js 35318/12 (https://dejure.org/2015,75978)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- StV 2017, 667
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65
Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.10.2015 - 2 KLs 3341 Js 35318/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt zur Bejahung des Mitsichführens einer Waffe beim Handeltreiben bereits, dass der Täter Betäubungsmittel und Waffen an einem Ort - beispielsweise in einer Wohnung - verfügungsbereit aufbewahrt; ausreichend ist, dass die Waffe sich in irgendeinem Stadium des Tathergangs so in räumlicher Nähe befindet, dass der Täter sich ihrer jederzeit, also ohne nennenswerten Zeitaufwand und ohne besondere Schwierigkeiten, bedienen kann (BGHSt 20, 194 ff; BGH NStZ 1997, 344; Wesemann StraFo 2010, 452, 454 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 14.08.2008 - 1 Ss 138/08
Verbot der Doppelbestrafung: Anklage wegen bewaffneten Handeltreibens mit …
Auszug aus LG Wiesbaden, 19.10.2015 - 2 KLs 3341 Js 35318/12
Eine getrennte Betrachtung des Waffenbesitzes und des Betäubungsmittelhandels wäre eine unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, dessen Beurteilung nur einheitlich zutreffend erfolgen kann ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.08.2008, Aktenzeichen 1 Ss 138/08 ).